Finanz- und Lohnbuchhaltung

  • Ordnen und sortieren von Buchungsunterlagen
  • Kontieren von Belegen
  • Verbuchung der lfd. Geschäftsvorfälle
  • Übermittlung der Lohnsteuervoranmeldungen an das Finanzamt; der Beitragsnachweise an die Krankenkassen
  • Erstellen der lfd.Lohnabrechnungen, Führen von Lohnkonten, An- und Abmeldungen von Mitarbeitern
  • Jahresmeldungen zu Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften

 

Im Bereich der Buchhaltung und sonstigen Dienstleistungen in Steuersachen bieten wir ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und der lfd. Lohnabrechnung nach §6 Nr. 3 und 4 StBerG an.