- Ordnen und sortieren von Buchungsunterlagen
- Kontieren von Belegen
- Verbuchung der lfd. Geschäftsvorfälle
- Übermittlung der Lohnsteuervoranmeldungen an das Finanzamt; der Beitragsnachweise an die Krankenkassen
- Erstellen der lfd.Lohnabrechnungen, Führen von Lohnkonten, An- und Abmeldungen von Mitarbeitern
- Jahresmeldungen zu Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften
Im Bereich der Buchhaltung und sonstigen Dienstleistungen in Steuersachen bieten wir ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und der lfd. Lohnabrechnung nach §6 Nr. 3 und 4 StBerG an.