- Ordnen und sortieren von Buchungsunterlagen
 - Kontieren von Belegen
 - Verbuchung der lfd. Geschäftsvorfälle
 - Übermittlung der Lohnsteuervoranmeldungen an das Finanzamt; der Beitragsnachweise an die Krankenkassen
 - Erstellen der lfd.Lohnabrechnungen, Führen von Lohnkonten, An- und Abmeldungen von Mitarbeitern
 - Jahresmeldungen zu Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften
 
Im Bereich der Buchhaltung und sonstigen Dienstleistungen in Steuersachen bieten wir ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und der lfd. Lohnabrechnung nach §6 Nr. 3 und 4 StBerG an.
                                            